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Öffnungszeiten:
Mo-Fr 08.00 - 19.00 Uhr
Sa 09.00 - 15.00 Uhr
 
Telefon: 02234 / 74455

Zuzahlungen

Zuzahlungen bei Arzneimitteln

 

Was müssen Sie zuzahlen?

 

Sie zahlen ab 1.1.2004 für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel:

  • 10 Prozent
  • mindestens aber 5 Euro
  • höchstens jedoch 10 Euro
  • niemals mehr als das Arzneimittel selbst
  • übersteigt der Preis eines Arzneimittels den gesetzlich festgelegten   Höchstbetrag, so sind diese Mehrkosten vom Patienten selbst zu leisten.

 

Die Apotheke verdient nichts an Ihrer Zuzahlung - sie muss diesen Betrag für Ihre Krankenkasse einkassieren!

 

Beispiel:

Arznei kostet zwischen 5 und 50 Euro

Ihre Eigenbeteiligung beträgt immer 5 Euro

Arznei kostet zwischen 50 und 100 Euro

Ihre Eigenbeteiligung beträgt 10 Prozent des Arzneimittelpreises

Arznei kostet über 100 Euro

Ihre Eigenbeteiligung beträgt nie mehr als 10 Euro pro Arzneimittel

(also 10%)

 

Wer muss nicht zuzahlen?

  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von der Zuzahlung befreit
  • Patienten, die einen neuen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen, sind unter Vorlage des Ausweises von der Zuzahlung befreit

 

Wer wird von der Zuzahlung befreit? Wieviel müssen Sie maximal in einem Jahr zuzahlen?

  • Sie müssen pro Jahr nicht mehr als zwei Prozent Ihres Bruttoeinkommens dazu zahlen. Bei Erreichen dieser Grenze sollten Sie sofort einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.
  • Chronisch kranke Patienten müssen nicht mehr als ein Prozent des Bruttoeinkommens zuzahlen. Haben Sie diese Grenze erreicht, sollten Sie sofort einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung bei Ihrer Krankenkasse stellen.